Ausbildung

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 Durch die EU wurde der Marktzugang für den gewerblichen Straßengüter- Verkehr einheitlich für alle Mitgliedsstaaten festgelegt und per Verordnung ab dem 04. Dezember 2012 in den Marktzugang insofern eingegriffen, dass die Verordnung ab diesem Datum zwingendes Recht in allen EU- Staaten sind. Mit dieser Änderung wurde ein neuer Begriff, der des Verkehrsleiters, eingeführt.

Wer also ein Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs gründen will, muss den Nachweis seiner fachlichen Eignung in der Regel durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer erbringen. Die gilt sowohl für den nationalen Verkehr als auch für den internationalen Verkehr und den Umzugsverkehr. Er kann seine fachliche Eignung auch durch einen Verkehrsleiter ersetzen.

Die Berufszugangsverordnung (GBZugV) ist die Grundlage für die EU-Verordnung 1071/2009, um den einheitlichen Marktzugang für den gewerblichen Straßengüterverkehr umzusetzen. Der Zunehmende Wettbewerb sowohl im Binnenverkehr als auch im grenzüberschreitenden Verkehr machen ein fundiertes Wissen über betriebswirtschaftliche und kostenrechnerische Vorgänge gerade für Einsteiger in diesem Gebiet unabdingbar.

Unterricht:

  • Tag 1 Donnerstag von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr
  • Tag 2 Freitag von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr
  • Tag 3 Samstag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Selbstlernphase
  • Tag 4 - 10 ab Montag von 08.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
  • Tag 11 Montag von 08.00 Uhr bis ca.14.00 Uhr Prüfungsvorbereitung
  • Tag 12 Dienstag schriftliche Prüfung. Mündliche Prüfung, falls erforderlich, am selben Tag.

Themen des Vorbereitungskurses:

  • Recht
  • Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
  • Technische Normen und technischer Betrieb
  • Straßenverkehrssicherheit
  • Grenzüberschreitender Kraftverkehr
LKW auf Bus Umsteigerqualifikation

Ladekran 1 Kurse

Kategorie Erste Hilfe

Ausbildung zur Ersten Hilfe oder zum betrieblichen Ersthelfer

Die Kursdauer beträgt 9 Unterrichtseinheiten und sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Dieser Kurs wird für alle Fahrerlaubnisklassen benötigt und kann auch als betrieblicher Ersthelfer gemacht werden

  • Kursdauer von 16:30 Uhr bis 20:30 Uhr, samstags von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • 9 Unterrichtseinheiten (UE) x 45 Minuten
  • Auch von der BG Verkehr förderbar.

Wenn Sie betrieblicher Teilnehmer sind: Unsere Erste-Hilfe Aus- und Fortbildungen erfüllen die Anforderungen der Berufsgenossenschaften (DGUV 304-001). Daher übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft zumeist die Lehrgangskosten.

Bitte informieren Sie sich dazu telefonisch unter folgender Nummer: 0751- 977 195 10.

Ladekranausbildung nur auf Anfrage

Erfahrene Schulungsleiter unterweisen Sie in dieser Ausbildung mit allen Kenntnissen zum sicheren und effektiven führen eines Ladekrans.  

Termin 01.01.2024
Ende des Kurses 29.12.2024
Anmeldeschluss 29.12.2024
Kosten 249,00 €
Kurskategorien Ausbildung, Ladekran
LKW: Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG
Termin 02.12.2024, 08:00
Ende des Kurses 17.01.2025, 16:00
Anmeldeschluss 29.11.2024, 23:00
Kosten 2.400,00 €
Kurskategorien Ausbildung, Grundqualifikation

Buchen nicht mehr möglich!

BUS: Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG

Wir bereiten Sie optimal und praxisorientiert auf die theoretische und praktische Prüfung vor.  Erfahrene Schulungsleiter führen Sie durch die praktische und theoretische Ausbildung.

Termin 02.12.2024, 08:00
Ende des Kurses 15.01.2025, 16:00
Anmeldeschluss 01.12.2024, 23:00
Kosten 2.400,00 €
Kurskategorien Ausbildung, Grundqualifikation

Buchen nicht mehr möglich!

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